1854: 1/10 Thaler / 3 Sgr schwarz auf gelb, voll- bis breitrandig, rechts unten lupenrandig, zartklar, dekorativ und übergehend entw. mit blauem „HARBURG 5/12“ (1854) mit nebenges. schwarzem FRANCO auf Umschlag nach Amsterdam, rücks. mit rote, Ankunftsstp. 3 Sgr für Hannover mit Marke bez., 1 1/3 Sgr. für die zweite holländische Zone bar bez., einrnfrüher voll bez. Brief nach Holland mit geteilter Frankoabgeltung. Zum 01. Januar 1854 trat der Postvertrag zwischen Hannover und den Niederlanden in Kraft. Hierbei wurde ein Sondertarif für den ersten bzw. zweiten Rayon der Niederlande vereinbart. Der entsprechende niederländische Portoanteil betrug 5 bzw. 10 Cents, umgerechnet 2 2/3 bzw. 1 1/3 Gutegroschen in hannoverscher Währung. Bis zur Währungsreform 1858 wurde in der Regel der hannoversche Portoanteil in Marken der Silbergroschen-Währung ausgedrückt und der niederländische Portoanteil bar in Gutegroschen bezahlt und auf dem entsprechendem Brief vorderseitig notiert. Eine sehr seltene Verwendung aus dem ersten Jahr der erlaubten Markenverwendung ins Nicht-Postvereinsausland. Signiert Richter; Attest Jäschke-Lantelme (2020).
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