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classicphil GmbH - Matthias Fukac

lot # 50118 - europa österreich

Wednesday Oct 28, 2020 14:00 Europe/Vienna

1789, INKAMMERIERTE ERBLÄNDISCH - OSTERREICHISCHE POST, TAXORDNUNG KAISER JOSEF II. VOM 1. NOVEMBER 1789 FÜR AUSLANDSBRIEFE, GÜLTIG AB 1. NOVEMBER 1789 - 31. JULI 1798, Neue Öffnungszeiten des Obersten Hofpostamtes Wien. Einheitliche Briefgebühren innerhalb der Erblande. Einführung der Rekommandation gegen eine Gebühr von 6 Kreuzern zugunsten der Postverwaltung und von 3 Kreuzem bei Verlangen eines Abgabe- Recepisses. Wiederholung, dass kein Brief ohne Aufgabeort anzunehmen ist. Portofreie Briefe werden nur gegen Eintragung in ein Postbüchl bei entsprechender Siegelung angenommen. Die Postbüchl sind vierteljährlich zu verrechnen und zur Kontrolle an die Hof- Postbuchhaltung einzusenden. Postbeamte und Postmeister, die zu hohe Gebühren verrechnen - insbesonders bei Briefen zwischen „portobefreiten" und portopflichtigen Parteien, werden mit dem zehnfachen Fehlbetrag bestraft, ex Puschmann, Kabinettstück! Schätzpreis 900€.

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