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Auktionshaus Christoph Gärtner GmbH & Co. KG

lot # 20722 - Württemberg - Marken und Briefe

Wednesday Jun 26, 2019 08:00 Europe/Berlin

Württemberg - Marken und Briefe: „Vorvertragsbriefe“ am Beispiel Postverkehr Württemberg/Schweiz. Mi
„Vorvertragsbriefe“ am Beispiel Postverkehr Württemberg/Schweiz. Mit zwei Briefen aus gleicher Korrespondenz an bekannte Adresse.
Bei Auslandsbriefen galt bis zum April 1854, dass die vereinsinterne Gebühr in Marken, der ausländische Betrag bar zu zahlen war. Briefe nach den jeweiligen Auslandsdestinationen, welche vor den jeweils erneuerten Verträgen noch nach den alten Taxen behandelt wurden, nennt man Vorvertragbriefe und die geklebte Markenfrankatur war in der Regel bis zur Ausgangsgrenze des Postvereins ohne darüber hinausgehende bare Weiterzahlung. Dies sind echte Teilfrankaturen, auch Teilfranko genannt. Sobald aber entsprechende neue Auslandsverträge geschlossen waren und nur noch vollständiges Franko oder Portobriefe zugelassen wurden, konnte die Vereinsgebühr in Marken geklebt werden und die ausländische Gebühr bar bezahlt werden, die sogenannte geteilte Franko-Abgeltung, oder auch geteiltes Franco genannt.
Mit der Schweiz wurde mit Gültigkeit ab 15.10.1852 ein neuer Postvertrag geschlossen. Die folgenden zwei Briefe stammen aus Juni und Juli 1852 und damit aus dieser sogenannten Übergangszeit oder auch Vorvertragszeit, welche Teilfrankaturen bedingte.
1851, 3 Kreuzer schwarz auf gelb, Type I, auf Faltbrief von Wangen nach Kreuzlingen, Schweiz. Entwertung mit blauem Zweizeiler „WANGEN 3 JUN 1852“ und nochmals nebengesetzt als Aufgabestempel. Recht oben kleine „10“ mit Rötelstift notiert. Die Marke ist rechts etwas angeschnitten, aber farbfrisch und in ursprünglicher sonst tadelloser Erhaltung. Die Adresse lautet „Kreuzlingen bei Constanz“. Tatsächlich ist Kreuzlingen auf Schweizer Seite gegenüber über Konstanz gelegen. Es handelt sich um einen Vorvertragsbrief, bei dem die vereinsinterne Gebühr von 3 Kreuzern verklebt wurde (also franko Grenze). Das Schweizer Porto wurde mit „10“ Rappen taxiert und vom Empfänger in der Schweiz eingezogen.
1851, 3 Kreuzer schwarz auf gelb, Type IVa, auf Faltbrief von Balingen nach Kreuzlingen, Schweiz. Entwertung mit blauem Doppelkreisstempel „BALINGEN 20/8 52“ und nochmals nebengesetzt als Aufgabestempel. Rechts neben der Marke kleine „5“ mit Rötelstift notiert. Ein vom Absender mit gleicher Tinte und Handschrift erstellter „frei“ Vermerk wurde in anderer Handschrift mit „Grenze“ ergänzt,- somit „frei Grenze“ zu lesen. Die Marke ist voll- bis breitrandig geschnitten und farbfrisch, aber bei einem durchgehenden Registraturbug im Brief ist die Marke stark bügig. Sonst ursprüngliche Erhaltung.
Es handelt sich um einen Vorvertragsbrief, bei dem die vereinsinterne Gebühr von 3 Kreuzern verklebt wurde (also franko Grenze). Das Schweizer Porto wurde mit „5“ Rappen taxiert und vom Empfänger in der Schweiz eingezogen. Warum dieser eindeutig größere und schwerere Brief nur mit 5 Rappen nachtaxiert wurde, ist derzeit noch ungeklärt. Eventuell wurde hier vom Schweizer Postbeamten der innerschweizer Tarif angesetzt. Für die kurze Entfernung kamen bei einem einfachen Brief 5 Rappen zum Ansatz. Möglicherweise wurde aber auch im Zeitraum zwischen beiden Briefen auf Schweizer Seite eine Gebühren-Ermäßigung vorgenommen.
Mit diesem Briefpaar lassen sich gleich beide postgeschichtlich interessanten und wichtigen Phänomene Teilfranko und Vorvertrags-Briefe studieren und erläutern. Und… es bleibt noch für den Käufer die spannende Aufgabe, das reduzierte Schweizer Porto beim Augustbrief zu klären.
Derartige Teilfrankobriefe der Vorvertragzeit sind von Württemberg sehr selten. Als Briefpaar und mit unterschiedlichem Auslandsporto wirklich beeindruckend und von größter postgeschichtlicher Bedeutung!
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